Zu Steuererklärungen für Privatpersonen gehören die
Einkommenssteuer, die Erbschaftssteuer und die
Schenkungssteuer. Gerne prüfen wir auch, ob für Sie
eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Frage kommt
und stellen den entsprechenden Antrag beim
Finanzamt.
Als Ihr Steuerberater unterstützen wir Sie ganz
individuell und persönlich bei der Erstellung Ihrer
privaten Steuererklärungen sowie allen steuerlichen
Anträgen. Dabei schöpfen wir alle rechtlich möglichen
Gestaltungsspielräume aus.
Wir berechnen in unserer Steuerkanzlei Ihre jeweilige Steuerlast und prüfen die Bescheide der
- Erstellung Ihrer Steuererklärung
- Vorläufige Berechnung der Steuererstattung bzw. -nachzahlung
- Besprechung bei Abgabe der Unterlagen und/oder Übergabe der Steuererklärung
- Erledigung von Rückfragen der Finanzverwaltung zur Einkommensteuererklärung
- Erledigung des gesamten Schriftverkehrs mit der Finanzverwaltung
- Prüfung Ihrer Steuerbescheide und Einlegung etwaiger Einsprüche
- Anträge gegenüber dem Finanzamt (z.B. Stundungsantrag, Verrechnungsantrag etc.)